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WERNER HERDEGEN

TISCHLERMEISTER

  

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer für Oberfranken für das Tischlerhandwerk Fachbereich Innenausbau

 

 

Leistungen und Tätigkeiten

 

Sachverständiger und Gutachter in allen Fach- und Streitfragen im Schreiner- und Tischlerhandwerk im regionalen und überregionalem Bereich.

 

Gerichtlich

 

  • Gutachten für Amts-, Land- und Oberlandesgerichte
  • Selbständiges Beweisverfahren für Gerichte
  • Gutachterliche Stellungnahme

 

Außergerichtlich

 

  • Fertigstellungsbescheinigung und Abnahme nach §641a BGB (Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen)
  • Privatgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Beweissicherung

 

 

Sachverständiger Werner Herdegen
 
Am Werkkanal 3
96047 Bamberg
 
Telefon  0951 - 9 68 2 63 1
Mobil  0172 - 86 56 497
Telefax  0951 - 69 67 8
 
Mail  buero(at)sachverstaendiger-herdegen.com

 

 

Warum ist ein Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt?

 

Die öffentliche Bestellung gewährleistet, dass es sich bei dem Sachverständigern um einen Fachmann mit überdurchschnittlichen Kenntnissen auf seinem Fachgebiet handelt, der nach einem Ausleseverfahren der ihn bestellten Körperschaft des öffentlichen Rechts auf absolute Neutralität und Objektivität vereidigt ist.

 

Wozu gibt es öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige?

 

Einerseits, um im privaten Bereich fachliche Beratung zu geben, unter der vornehmlichen Zielsetzung, Streitigkeiten aus fachlicher Unkenntnis zu vermeiden bzw. zu schlichten oder aber berechtigte Beanstandungen fachlich zu belegen. Andererseits um Richter in Rechtsstreitverfahren zu helfen, unter fachlich-technischen Gesichtspunkten ein richtiges Urteil zu fällen (Helfer des Richters). Damit erfüllt der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständiger eine in unserem heutigen gesellschaftlichen Rechtsleben und Wirtschaftsleben unverzichtbare Aufgaben. Er übernimmt gesellschaftliche Verantwortung und eine Vertrauensstellung. Aber nicht nur Wissen und Auftreten sind für den Sachverständigen von Bedeutung: Sein Gutachten muss verständlich und in eine vom Gericht erwartet Form gebracht sein.

 

Für weitere Erklärungen bitte folgenden Link verwenden: Sachverständigen Navi - Die Sachverständigendatenbank des Handwerks